Die Prüfung von Feuerlöschgeräten unterliegt den Festlegungen der DIN 14406. Hierin ist definiert, dass Feuerlöschgeräte, sowohl tragbar als auch fahrbar, in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren zu warten und zu prüfen sind. Dabei wird der allgemeine Zustand, die Betriebslaufzeit, die Lesbarkeit und Vollständigkeit der Beschriftung und die Fälligkeit von Prüffristen nach Betriebssicherheitsverordnung beurteilt, sowie die Betriebsfähigkeit von Armaturen, Schläuchen, Behälter und Lösch- und Treibmittel festgestellt.
Nach der Auslösung eines Feuerlöschers ist dieser immer einem Sachkundigen / Prüfdienst vorzustellen um die Betriebsfähigkeit wiederherzustellen, selbst wenn er nicht vollständig entleert wurde.
Wir übernehmen sowohl die Wiederbefüllung von Feuerlöschgeräten, als auch die regelmäßige Prüfung gerne für Sie!